CHEESE Productions GmbH
Heiliger Weg 60 44135 Dortmund
HRB: 33368
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Vertreten durch
Anton Tarakhtelyuk
Artur Sayenko
+ 49 231 13707307
info@cheese-productions.de
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/od
Finanzamt Dortmund Ost
Steuernummer: 317/5904/3532
USt-IdNr.: DE349010918

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1. Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen sowie Auftragserteilungen zwischen CHEESE Productions GmbH und einem Unternehmer in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) „Unternehmer“ (im nachfolgenden „Kunde“ genannt) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
2. Zustandekommen eines Vertrages
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für die Buchung bzw. Auftragserteilung via E-Mail, Fax oder Telefon sowie vergleichbare Wege.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit CHEESE Productions GmbH, Heiliger Weg 60, 44135 Dortmund, Ust-IdNr.: DE349010918 zustande.

(3) Die Präsentation der Filmangebote und -pakete auf unserer Plattform stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden eine Anfrage mit Hinblick auf ein geplantes Projekt zu senden.

Die Anfrage des Kunden bezüglich eines geplanten Projekts stellt ebenfalls kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Ein Vertrag mit der CHEESE Productions GmbH kommt erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen und Bestätigung dieser, durch den Kunden zustande.
3. Preise, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise gelten alle zzgl. MwSt.. Sonstige weitere Kosten fallen nicht an, außer diese sind gesondert ausgewiesen (wie z.B. Anfahrtskosten).

(2) Der Kunde verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Bestellabgabe zur Anzahlung von mind. 30% des vereinbarten Nettopreises zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Mit Eingang der Anzahlung beginnt die Produktion.

Die Übergabe der fertigen Materialien erfolgt bei Zahlungseingang der Abschlussrechnung oder nach Einsendung eines Zahlungsbeleges über die entsprechende Transaktion.

(3) Sollte ein laufendes Projekt, welches zum weiteren Fortgang auf Kundenfeedback angewiesen ist, für einen Zeitraum von mehr als 3 Wochen beim Kunden ohne Fortschritt hinsichtlich der Produktionsprozesses verweilen, hat CHEESE Productions GmbH das Recht, bereits die Abschlussrechnung i.H. des noch ausstehenden Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu stellen. Selbstverständlich werden Projektarbeiten noch fortgesetzt bzw. abgeschlossen, sobald das Projekt kundenseitig durch Rückmeldung fortgeführt werden kann.
4. Regelungen bei Produktionsausfällen seitens des Auftraggebers
Im Falle einer Stornierung oder eines Produktionsausfalls durch den Auftraggeber gelten die folgenden Bedingungen:

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber weniger als 14 Tage, aber mehr als 3 Tage vor dem geplanten Produktionsbeginn, werden 50% der geplanten Personalkosten als Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt.Falls die Stornierung des Auftraggebers 3 Tage oder kurzfristiger vor dem geplanten Produktionsbeginn erfolgt, fallen 100% der Personalkosten, sowie die Kosten für die technische Ausrüstung und eine etwaige Anfahrtspauschale an.Diese Bestimmungen sollen die Planungssicherheit und Kostendeckung für CHEESE Productions GmbH sicherstellen und mögliche Verluste durch kurzfristige Stornierungen widerspiegeln.
5. Regelung bei Verhinderung von CHEESE Productions GmbH
Sollte CHEESE Productions GmbH aufgrund unvorhersehbarer Gründe oder Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, an einer vereinbarten Produktion verhindert sein, verpflichten wir uns, einen adäquaten Ersatz zur Verfügung zu stellen. Dieser Ersatz wird gemäß den folgenden Kriterien ausgewählt:

Qualifikation und Erfahrung: Der Ersatz wird eine vergleichbare Qualifikation und Erfahrung in dem jeweiligen Produktionsbereich aufweisen.Technische Ausrüstung: Der Ersatz wird über die erforderlichen oder vergleichbaren technischen Ausrüstungen verfügen.Einhaltung der vereinbarten Termine und Produktionsinhalte: Der Ersatz wird die vereinbarten Termine und Produktionsinhalte einhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.CHEESE Productions GmbH wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Qualität und der Umfang der Dienstleistungen durch den Ersatz nicht beeinträchtigt werden. Die Zufriedenheit unserer Kunden sowie die Einhaltung der vereinbarten Produktionsstandards bleiben unsere höchste Priorität.
6. Zahlungsverzug
Der Kunde ist nach 14 Tagen ohne Mahnung im Verzug.
7. Produktionsbeginn / Arbeitsbeginn
Nach Eingang des in § 3 Abs.2 genannten Anzahlungsbetrages (ggf. Gesamtbetrag) wird das Projekt in den regulären Projektablauf integriert.
8. Eigentumsvorbehalt
CHEESE Productions GmbH behält sich das Eigentum an dem Filmmaterial sowie allem weiteren in Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehendem Material bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
9. Vertragssprache
(1) Als Vertragssprache steht grundsätzlich Deutsch zur Verfügung.

(2) Von dieser Regelung kann im Einzelfall abgewichen werden.
10. Nutzungsrechte und Nutzungsübertragung der erstellten Filme
(1) Bei Auftragserteilung bzw. Buchung akzeptiert der Kunde die folgenden Verwendungsrechte: sofern nicht ausdrücklich anders und weitergehend besprochen und schriftlich (Post, Email oder Fax) festgelegt, darf der Kunde den für Ihn erstellten Film komplett frei verwenden, ausgenommen sind jedoch TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen.

(2) Begehrt der Kunde eine TV-, Radio- oder Kinoausstrahlung bedarf es der gesonderten Genehmigung, die ggf. mit einem Aufpreis verbunden ist.

(3) Die Übertragung und Einräumung weiterer Nutzungsrechte auf beziehungsweise für Dritte bedarf weiterer Vereinbarungen.
11. Referenzangabe
(1) Ferner gewährt der Kunde von CHEESE Productions GmbH, den erstellten Film zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen, an allen Stellen, wo sich CHEESE Productions GmbH präsentieren möchte.

(2) Ebenso gewährt der Kunde von CHEESE Productions GmbH, das Kundenlogo zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen, an allen Stellen, wo sich CHEESE Productions GmbH präsentieren möchte.

(3) Wünscht der Kunde die zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwendung des erstellten Filmes oder Kundenlogos nicht, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Anfrage durch den Kunden.

Die Genehmigung zur Nichtverwendung des erstellten Filmes oder Kundenlogos durch CHEESE Productions GmbH kann ggf. mit einem Aufpreis verbunden sein.
12. Freistellungsanspruch
(1) Der Kunde sichert mit seiner Auftragsbestätigung zu, dass sämtliche, in seiner Internetpräsenz enthaltenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Rechtsverletzungen enthalten. Der Kunde ist selbst verpflichtet, die geltenden Gesetze einzuhalten und insbesondere dafür zu sorgen, dass sämtliche Inhalte seiner Internetpräsenz rechtmäßig sind und durch diese keine Rechte Dritter verletzt werden.

(2) Der Kunde stellt CHEESE Productions GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung von deren Rechten durch auf Ihrer Internetpräsenz enthaltene Inhalte frei. Der Kunde übernimmt hierzu auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von CHEESE Productions GmbH einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, falls und soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.
13. Rücktrittsrecht
CHEESE Productions GmbH behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Produktion von Videos aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Produktion von Videos urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
14. Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
CHEESE Productions GmbH verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß der geltenden Datenschutzgesetze zu behandeln und zu schützen.
15. Haftung
CHEESE Productions GmbH verpflichtet sic(1) CHEESE Productions GmbH haftet nicht dafür, dass die produzierten Videos bestimmte Ergebnisse (z.B. mögliche Umsatzsteigerung) nicht erzielen konnten.

(2) Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

(3) Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von CHEESE Productions GmbH.

(4) In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag CHEESE Productions GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Der Schadensersatz ist somit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.h, alle personenbezogenen Daten gemäß der geltenden Datenschutzgesetze zu behandeln und zu schützen.
16. Änderungsvorbehalt
CHEESE Productions GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden den Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.
17. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und CHEESE Productions GmbH und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
(Stand der AGB: November 2023)